Platzordnung

Verband deutscher rassehundefreunde e.v.

 

 

1. Grundsatz

 

Der Übungsplatz steht allen Mitgliedern des VDR e.V. zur Verfügung. Mitglieder anderer Vereine und Gäste dürfen nach Absprache mit dem Vorstand bzw. in Anwesenheit eines Übungsleiters/Ausbildungswartes den Platz gegen Abgabe einer Spende benutzen.

 

Auf dem Übungsplatz darf kein privater/entgeltlicher Unterricht erteilt werden.

 

Mitglieder dürfen auch außerhalb der festgesetzten Übungsstunden den Übungsplatz nach Absprache mit dem Vorstand oder dem Hauptausbildungswart nutzen.

 

 

Für alle Nutzer des Übungsplatzes gilt die Platzordnung.

 

 


2. Tierschutzgerechte Ausbildung

 

Die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes sind bei der Ausbildung bindend.

 

Das Verbleiben von Tieren im PKW darf nur stattfinden, wenn die Tiere gegen Hitze, Nässe oder Kälte geschützt sind und es dadurch zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt.

 


 

3. Allgemeine Sicherheitsvorsorge

 

Beim Betreten bzw. Verlassen des Übungsplatzes sind die Tore ordnungsgemäß zu schließen.

 

Bei allen Hunden müssen eine altersgemäße Schutzimpfung sowie eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein entsprechender Nachweis ist einem Ausbilder oder einem Vorstandsmitglied vorzulegen.

 

Auf dem gesamten Hundeplatzgelände gilt Leinenpflicht, dazu gehören auch die beiden Parkflächen.

 

Die Hunde dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Übungsleiters und nur zu Trainingszwecken abgeleint werden.

 

Das Anbinden von Hunden auf dem Vereinsgelände ist, falls notwendig, nur an den dafür vorgesehenen Vorrichtungen gestattet. Die Kette/Leine darf aus Sicherheitsgründen nicht länger als 1m sein. Die befestigten Hunde sind und unter ständiger Aufsicht durch den Hundeführer zu halten.

 

Das Betreten des Übungsplatzes während der Ausbildungstage ist nur nach Absprache mit den Übungsleitern gestattet.

 

Alle sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und, soweit möglich, auch zur Unterstützung des Übungsbetriebes verpflichtet.

 

Der VDR e.V. stellt zwei sich am Ausbildungsgelände befindliche Parkflächen zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, möglichst platzsparend zu parken damit alle Vereinsmitglieder, Teilnehmer und Besucher die Möglichkeit haben, die Stellflächen zu benutzen.

 


 

4. Anweisungen

 

Den Anweisungen des Vorstandes, des Hauptausbildungswartes und der Übungsleiter ist Folge zu leisten.

 


 

5. Platzhygiene

 

Kranke Hunde dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen und den Übungsplatz nicht betreten. (Zudem sind die Verantwortlichen darüber zu informieren, wenn ein Hund an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist z.B. Zwingerhusten)

 

Läufige Hündinnen dürfen nur mit Zustimmung des Hauptausbildungswartes auf den Übungsplatz (dazu zählt das gesamte Vereinsgelände ohne Parkplatz) mitgenommen werden. Hündinnen sind bei einem normalen Verlauf der Läufigkeit drei Wochen vom regulären Übungsbetrieb ausgeschlossen. Im Einzelfall kann nach Rücksprache mit den für die Ausbildung verantwortlichen Personen außerhalb der regulären Übungszeiten bzw. nach Beendigung der regulären Ausbildung trainiert werden.

 

Hundeführer/innen sind für die Reinhaltung des Übungsplatzes verantwortlich.

 

Vor und während der Platzbenutzung ist den Hunden ausreichend Auslauf zum Lösen zu gewähren. Das Urinieren an Trainingsmittel, Zäune oder Teile des Gebäudes sollte nach Möglichkeit nicht stattfinden. Da dadurch Folgehandlungen anderer Hunde verursacht werden. Die Verunreinigung ist zeitnah zu beseitigen.

 

Alle Verunreinigungen wie zum Beispiel Abfälle, Kot und Zigarettenkippen sind auf dem Vereinsgelände unverzüglich zu beseitigen. Zum Vereinsgelände gehören auch die beiden Parkplätze.

 


 

6. Kinder und Jugendliche

 

Für Kinder und Jugendliche haben deren Eltern die Aufsichtspflicht, außer die Kinder/Jugendlichen befinden sich in einer Übungsstunde unter Aufsicht des Übungsleiters.

 

Nehmen Kinder oder Jugendliche aktiv oder passiv am Übungsbetrieb teil bedarf es der Zustimmung eines/einer Erziehungsberechtigten. Die Kinder oder Jugendlichen müssen den fachlichen Anordnungen der Ausbilder Folge leisten. Davon unberührt bleibt die Aufsichtspflicht der/des Erziehungsberechtigten.

 

Eltern haften für ihre Kinder.

 


 

7. Verantwortung

 

Jeder Hundeführer ist allein und voll verantwortlich für sein Handeln und die Einhaltung der Platzordnung. Dies gilt für den Zugang zum Übungsplatz (Parkflächen), wie für das Übungsgelände selbst. Der Verein übernimmt bzw. trägt hierfür keine Haftung.

 

Die Teilnahme an den Übungsstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hundeführer haftet für die von ihm selbst oder durch seinen Hund auf dem Vereinsgelände angerichteten Sach- und Personenschäden.

 

Schäden sind unverzüglich dem Vorstand oder den Übungsleitern zu melden.

 

Mit dem Eigentum des VDR e.V. ist sorgsam umzugehen.

 

Für persönliche Sachwerte der Mitglieder und Besucher wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt auch für Schäden an geparkten Fahrzeugen.

 

Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Übungsleiter können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

 


 

8. Boxen

 

Es steht eine begrenzte Anzahl von Boxen zur Unterbringung der Hunde während der Ausbildungszeit zur Verfügung. Die Boxen sind nummeriert und jedes Mitglied kann sich um die Zuteilung einer oder mehrerer fester Boxen bewerben.

 

Die Zuteilung der Boxen erfolgt durch den Hauptausbildungswart bzw. seiner Vertretung. Ein Boxenplan mit den zugeteilten Boxen wird im Vereinsheim geführt. Die Hundeführer und Hundeführerinnen sind für die Instandhaltung des Boxeninneren und die regelmäßige Reinigung der ihnen zugeteilte Box/en selbst verantwortlich.

 

Mangelnde Sauberkeit der Box kann zu deren Verlust führen!

 

Die Boxen werden vom Hauptausbildungswart bzw. seiner Vertretung und vom Vorstand regelmäßig besichtigt. Termine für die Boxenreinigung, an denen sich alle Mitglieder, denen eine Box zugeteilt ist, beteiligen müssen, sind wahrzunehmen. Wird eine Box länger als vier Monate nicht genutzt, kann sie ohne weitere Rücksprache an ein anderes Mitglied vergeben werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nach Rücksprache mit dem Hauptausbildungswart bzw. seiner Vertretung bzw. dem Vorstand jedoch möglich.

 


 

9. Allgemeine Verhaltensregeln:

 

Das Führen eines Hundes unter Alkohol-, Tabletten- und Rauschmitteleinfluss ist untersagt.

 

Die Veröffentlichung von Fotografien/Personen in sozialen Netzwerken ist untersagt, außer man erhält die schriftliche Zustimmung der einzelnen Personen.

 

Vor dem erstmaligen Betreten des Übungsplatzes ist die Haus- und Platzordnung zu lesen und zu unterschreiben!

 

Wir bitten darum, dass vor dem Anfassen oder Füttern fremder Hunde der Besitzer um Erlaubnis gefragt wird.

 

Das Mitbringen von Sachspenden wie z. B. Stühlen, Teppichen etc. bedarf einer vorherigen Erlaubnis des Vorstands!

 


 

8. Außenwirkung um den Hundeplatz.

 

Wir erwarten, dass sich Vereinsmitglieder und Besucher des Übungsgeländes des VDR e. V. außerhalb des Hundeplatzes nach den geltenden Gesetzen (LHG NRW) und Kommunalverordnungen verhalten. Dies gilt besonders während der Ausbildungstage um den Hundeplatz herum. Dem VDR e.V ist ein gutes Verhältnis zu den um den Hundeplatz in direkter Nachbarschaft liegenden Anrainern besonders wichtig.

 


 

9. Anerkennung der Platzordnung

 

Mit dem Aufenthalt auf dem Vereinsgelände des VDR e.V. erkennt jeder die Gültigkeit dieser Platzordnung an. (Mitglieder, Teilnehmer und Besucher)

 


 

Der Trainingsbetrieb findet laut Übungsplan statt. Änderungen sind vorbehalten.

 


 

Der Vorstand

 


 

Gültig ab: 01.05.2023