1. Grundsatz
Der Übungsplatz steht allen Mitgliedern des VDR e.V. zur Verfügung. Mitglieder anderer Vereine und Gäste dürfen nach Absprache mit dem Vorstand bzw. in Anwesenheit eines Übungsleiters/ Ausbildungswartes den Platz gegen Abgabe einer Spende benutzen.
Auf dem Übungsplatz darf kein privater Unterricht entgeltlich erteilt werden. Mitglieder dürfen auch außerhalb der festgesetzten Übungsstunden den Übungsplatz nach Absprache mit dem Vorstand oder dem Ausbildungswart nutzen.
Für alle Nutzer des Übungsplatzes gilt die Platzordnung.
2. Tierschutzgerechte Ausbildung
Die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes sind bei der Ausbildung bindend.
3. Allgemeine Sicherheitsvorsorge
Beim Betreten bzw. Verlassen des Übungsplatzes sind die Tore ordnungsgemäß zu schließen. Bei allen Hunden muss eine altersgemäße Schutzimpfung, sowie eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen. (Eine Kopie muss dem Anmeldeformular beigefügt werden.)
Auf dem Hundeplatz gilt die Leinenpflicht. Nur mit Zustimmung des zuständigen Übungsleiters und nur zu Trainingszwecken dürfen Hunde von der Leine gelassen werden.
Alle sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und insoweit auch zur Unterstützung des Übungsbetriebs verpflichtet.
4. Anweisungen
Den Anweisungen des Vorstands und des Ausbildungswarts/Übungsleiters ist Folge zu leisten.
5. Platzhygiene
Kranke Hunde dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen bzw. den Übungsplatz nicht betreten. Läufige Hündinnen dürfen auf den Übungsplatz nur mit Zustimmung des Ausbildungswarts mitgenommen werden.
Hundeführer und Hundeführerinnen sind für die Reinhaltung des Übungsplatzes verantwortlich. Vor der Platzbenutzung ist den Hunden ausreichend Auslauf zum Lösen zu gewähren. Verunreinigungen wie Abfälle, Kot und Zigarettenkippen sind auf dem Übungsplatz unverzüglich zu beseitigen.
6. Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche haben deren Eltern die Aufsichtspflicht, außer die Kinder/Jugendlichen befinden sich in einer Übungsstunde unter Aufsicht des Übungsleiters.
7. Verantwortung
Jeder Hundeführer ist allein und voll verantwortlich für sein Handeln und die Einhaltung der Platzordnung. Dies gilt für den Zugang zum Übungsplatz, wie für das Übungsgelände selbst. Der Verein übernimmt bzw. trägt hierfür keine Haftung.
Die Teilnahme an den Übungsstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hundeführer haftet für die von ihm selbst oder durch seinen Hund auf dem Übungsgelände angerichteten Sach- und Personenschäden.
Schäden sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Mit dem Eigentum des VDR e.V. Gruppe Düren ist sorgsam umzugehen. Für persönliche Sachwerte der Mitglieder und Besucher wird keine Haftung übernommen. Das selbe gilt auch für Schäden an geparkten Fahrzeugen.
Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnungen des Vorstands und des Übungsleiters können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Allgemeine Verhaltensregeln:
Das Führen eines Hundes unter Alkohol-, Tabletten- und Rauschmitteleinfluss ist untersagt.
Die Veröffentlichung von Fotografien/ Personen in sozialen Netzwerken ist untersagt, außer man erhält die schriftliche Zustimmung der abgebildeten Person.
Vor dem erstmaligen Betreten des Übungsplatzes ist die Haus- und Platzordnung zu lesen!
Wir bitten darum, dass vor dem Anfassen und Füttern fremder Hunde der Besitzer um Erlaubnis gefragt wird.
Der Trainingsbetrieb findet laut Übungsplan statt.